Rauchschürzen oder Feuerschutzvorhänge

Leistungsanforderungen an Rauchschürzen/Feuerschutzvorhängen

Automatische Rauchschürzen nach DIN EN 12101-1 / Feuerschutzvorhänge nach DIN EN 16034

Welches Produkt eingesetzt werden soll ist von vielen Faktoren abhängig und oftmals schwer zu bestimmen. Wenn gemäß der Bauordnung die Leistungsanforderungen an Feuerschutzabschlüssen, wie z. B. in Form von Türen oder Toren eindeutig geregelt sind, stellt sich bei anderen Anwendungen die Bestimmung der Leistung schwieriger da.

Mittlerweile sind die Regelungen für den Einsatz von automatischen Rauchschürzen nach DIN EN 12101-1 in den Baubehörden bekannt und der Umgang nach europäischen Regeln und Normen eingeführt.

Anders bei automatischen Feuerschutzvorhängen.

Wenn Planer und Architekten alternative Produkte zu Feuerschutztüren und Toren suchen, werden bereits Systeme aus feuerbeständigen, textilen Geweben berücksichtigt. Oftmals liegen die Gründe hierfür, im geringen Platzbedarf für den Einbau von Vorhängen. Die baurechtlichen Anforderungen können aber nur über gesonderte Verwendbarkeitsnachweise, wie eine „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ (AbZ) oder einer „Zustimmung im Einzelfall“ (ZiE) geführt werden.

Die Problematik hierbei bezieht sich ausschließlich auf das baurechtliche Verfahren und nicht auf die Leistungsanforderung des Produktes.

Eine Feuerschutztüre, ein Feuerschutzvorhang oder eine Rauchschürze kann identische Leistungen erfüllen und für denselben Zweck geeignet sein, vorausgesetzt sie haben die erforderlichen Prüfungen bestanden.

Mit Veröffentlichung der Produktnorm für Feuerschutzabschlüsse DIN EN 16034 im Dez 2015 und Akkreditierung der Prüfhäuser ab Sep 2016 ist der Startschutz für die Einführung der harmonisierten Produktnorm gegeben, jedoch wird es für einen gleichwertigen Einsatz, wie z.B. bei Rauchschürzen nach DIN EN 12101-1 erfahrungsgemäß noch einige Jahre dauern. Des Weiteren besitzen diese Produkte bis dahin noch kein CE-Kennzeichen.

Bestimmung der Produktleistung in Gebäuden besonderer Art und Nutzung:

Die Leistungseigenschaften der Bauprodukte richten sich nach der Schutzzieldefinition in der geforderten Anwendung innerhalb geschlossener Gebäude.

Welche Leistung das Bauprodukt erfüllen muss, wird mit dem Brandschutzgutachten bestimmt und steht in enger Verbindung zum geforderten Schutzziel.

Eine Brandabschnittstrennung  muss z.B. mindestens die Kriterien: „Feuerwiderstand“ und „Raumabschluss“ erfüllen. Wird ein flexibles System eingesetzt, welches erst im Alarmfall die Arbeitsposition einnimmt, muss zusätzlich das Kriterium „Dauerhaftigkeit der Selbstschließung“ erfüllt werden.

Die Angaben im Brandschutzkonzept, zur geforderten Leistung des Bauproduktes muss nach der Klassifizierungsnorm DIN EN 13501-2 erfolgen.

Gegenüberstellung der Produktklassifizierung:

Kriterium Rauchschürze Feuerschutzvorhang
Feuerwiderstand DH120 (ETK 1049°C) E120 (ETK 1049°C)
Raumabschluss Seitenführung Seitenführung
Selbstschließung bis OKFF ASB 3 ASB 3

Der Leistungsnachweise:

Rauchschürzen

  • EU – Konformitätszertifikat nach DIN EN 12101-1.
  • Leistungserklärung gemäß EU-BauPVO-305/2011.
  • Bericht über die Dauerhaftigkeit der Selbstschließung mit 10.000 Bewegungszyklen

Feuerschutzvorhänge

  • Klassifizierungsbericht einer akkreditierten Prüfstelle nach EN 13501-2.
  • Bericht über die Dauerhaftigkeit der Selbstschließung mit 10.000 Bewegungszyklen
  • Allgemeinebauaufsichtliche Zulassung

Abnahmeprüfung

Nach dem betriebsfertigen Einbau der Anlage, ist die einwandfreie Funktion im Zusammenwirken mit der Steuerung durch eine Überwachungsstelle, nach dem Verzeichnis der Prüf-, Überwachung und Zertifizierungsstellen nach Landesbauordnungen zu prüfen und mit einem Bericht zu bestätigen.

Fazit

Eine automatische Rauchschürzenanlage gemäß DIN EN 12101-1, in der Temperatur/ Zeitklassifizierung nach Tabelle 2, erfüllt identische Leistungseigenschaften wie auch ein Feuerschutzvorhang, wenn die gleichen Prüfungen durchgeführt und bestanden wurden.

Der Einsatz von Produkten mit CE-Kennzeichnung sollte vorrangig berücksichtigt werden, nur dann kann davon ausgegangen werden, dass das Produkt die geforderte Leistung im Ernstfall erfüllt. Automatische Rauchschürzenanlagen nach DIN EN 12101-1 besitzen das CE-Kennzeichen.

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