Feuerschutzvorhang und CE-Kennzeichnung – wirtschaftlich sinnvoll?

Nationale Regelung auf der Grundlage von Feuerschutzabschlüssen
Nationale Regelung auf der Grundlage von Feuerschutzabschlüssen

Feuerschutzvorhänge nach Produktnorm DIN EN 16034 verhindern den Feuerdurchtritt über eine definierte Feuerwiderstandsdauer.

Nationale Regelung auf der Grundlage von Feuerschutzabschlüssen

Der Sachverständigenausschuss des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Kriterien zur Verwendung von textilen Feuerschutzvorhängen, auf Drängen der Hersteller, in Form einer „Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ (AbZ) festgelegt.

Nach diesen strengen Vorgaben können in Deutschland Feuerschutzvorhänge der Klasse „E“ (Raumabschluss unter Temperatureinfluss) zugelassen und verwendet werden.

Die Voraussetzung zur Erteilung der AbZ sind die Ergebnisse zweier Prüfungen: DIN EN 1634-1 (Raumabschluss) und DIN EN 1363-1 (Einheitstemperaturzeitkurve). Ein Feuerschutzvorhang muss außerdem die Dauerfunktionsprüfung, nach DIN 4102-18, mit mindestens 10.000 Bewegungszyklen bestehen.

In der DIN 4102 Teil 5 wird das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen wie folgt geprüft:

  • Der Nachweis des Brandverhaltens muss mit Brandversuchen zur Ermittlung der Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen werden und wird in den Feuerwiderstandsklassen F 30 bis F 180 ausgedrückt, wobei die kennzeichnende Ziffer der Prüfdauer in Minuten entspricht.
  • Während des Brandversuchs muss der Raumabschluss gewahrt bleiben, um den Durchtritt des Feuers zu verhindern – keine Spaltbildung größer 6 x 150 mm / 25 x 25 mm
  • Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein.
  • Der Wärmedurchtritt wird mit Hilfe eines Wattebauschs auf der nicht beflammten Seite geprüft.

Die Isolation des Feuerschutzabschlusses ist erfüllt, wenn auf der nichtbeflammten Seite, an keiner Stelle, die Temperatur im Mittel 140 K zur Ausgangstemperatur überschreitet. 

Verwendbarkeitsnachweis von Feuerschutzvorhängen

Das DIBt stellt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) nach bestandener Prüfung aus.

Die AbZ legt die Anwendung und deren Grenzen fest und dient, gemäß der Landesbauordnung (LBO), als Nachweis der Verwendbarkeit.

Wird die Grenze des festgelegten Anwendungsbereichs überschritten, ist die AbZ nicht mehr gültig.

In diesem Fall muss ein Verwendbarkeitsnachweis, in Form einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE), eingeholt werden.

Europäische Regelung nach harmonisierter Norm

Die Mitgliedsstaaten müssen durch entsprechende Marktüberwachungsmaßnahmen gewährleisten, dass nur sichere Produkte in den europäischen Binnenmarkt gebracht und in Betrieb genommen werden. Um dies zu gewährleisten sind für die Hersteller viele Hürden zu nehmen. Für das Bauprodukt „Bedienbarer Feuerschutzvorhang“ sind im Wesentlichen folgende Regelwerke zu berücksichtigen:

Europäische Regelung nach harmonisierter Norm
Europäische Regelung nach harmonisierter Norm
  1. Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011 mit den Anhängen I bis V
    Amtsblatt der europäischen Union zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten.

  2. Produktnorm DIN EN 16034 mit Prüfgrundlagen
    Zur Festlegung materialunabhängiger Sicherheits- und Leistungsanforderungen die für alle feuerwiderstandsfähigen und/oder rauchdichten Produkte zur Raumaufteilung in Brand- und/oder Rauchabschnitte und zur Verwendung in Rettungswegen gelten.

  3. Klassifizierungsnorm DIN EN 13501-2
    Zur Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen.

  4. Leistungserklärung durch den Hersteller
    Im Wesentlichen zur Bestätigung der Leistungsklasse mit Angabe der überwachenden Stelle auf der Grandlage der EU-BauVO-305/2011.

  5. Zertifikat der Leistungsbeständigkeit
    Die notifizierte Zertifizierungsstelle bescheinigt, dass alle Vorschriften über die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit für die genannte Leistung angewendet wurden und dass das Bauprodukt alle darin vorgeschriebenen Anforderungen für diese Leistungen erfüllt. 

  6. CE-Kennzeichnung
    Bestätigung der Konformität des Bauproduktes mit der erklärten Leistung sowie Einhaltung aller geltenden Anforderungen der EU-BauVO-305/2011.

Darüber hinaus sind gemäß der Norm prEN 15269-11:2013 Berechnungen anzustellen, die eine erweiterte Anwendbarkeit, auf Basis der Prüfergebnisse, zur Feuerwiderstandsfähigkeit und/oder Rauchdichtigkeit von Feuerschutzvorhängen nachweisen. 

Schutzziele im Brandschutzkonzept eindeutig definiert

Prüfungen für Feuerschutzvorhänge:

  • Feuerwiderstand nach DIN EN 1363-1, Einheitstemperaturzeitkurve
  • Dauerhaftigkeit der Selbstschließung nach DIN EN 14600
  • Raumabschluss nach DIN EN 1634-1

Leistungseigenschaften nach bestandener Prüfung z.B. für die Leistungsklasse „E90“:

  • Feuerwiderstand >1006°C entspricht einer Prüfdauer von 90 Minuten
  • Dauerhaftigkeit mit 10.000 Bewegungszyklen ohne Beschädigungen (C2)
  • Raumabschluss, Spaltbildung während der Prüfung  < 6 x 150 mm oder 25 x 25 mm

Das automatische Feuerschutzvorhänge die strengen nationalen oder europäischen Leistungsanforderungen nach bestandenen Prüfungen erfüllen, steht außer Frage. Den Nachweis über die Verwendbarkeit zu führen ist jedoch ein Verwaltungsakt – und somit eine ganz andere Sache.

Europäische Produktnorm DIN EN 16034

CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung

Die Produktnorm DIN EN 16034 für „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ wurde im Dezember 2015 veröffentlicht. Die Voraussetzungen zur Notifizierung von Prüfstellen wurden im September 2016 genannt. Nach der letzten Bekanntmachung im europäischen Amtsblatt, wurde die Möglichkeit einer CE-Kennzeichnung auf die Produkte „Fenster und Außentüren“ beschränkt. Außerdem fehlt für bedienbare Feuerschutzvorhänge immer noch die Grundlage für eine CE-Kennzeichnung.

Fazit

Wenn bedienbare Feuerschutzvorhänge alle erforderlichen Prüfungen nach europäischen Normen bestehen, muss der Hersteller einen Nachweis der Verwendbarkeit führen. Dazu werden im Moment noch nationale Zertifikate oder Zulassungen genutzt. Ein freier Warenverkehr mit diesem Bauprodukt ist somit nicht möglich.

Eine europäische Lösung für automatische Feuerschutzvorhänge befindet sich bei der Europäischen Kommission weiterhin in Arbeit. Wann die Voraussetzungen für eine CE-Kennzeichnung zu diesem wichtigen Bauprodukts geschaffen werden, kann im Moment niemand sagen. 

Hersteller von automatischen Feuerschutzvorhängen können ihr Produkt nur national prüfen und zertifizieren, daneben können sie das Produkt nur in ihrem Land in den Verkehr bringen.

Sobald das Produkt harmonisiert wurde und nach Ablauf der Koexistenzperiode, darf das nationale Zertifikat nicht mehr genutzt werden.

Mein nächster Beitrag behandelt das Thema „intelligente Abrolleinheiten für textile Schutzvorhänge“.

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